Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt anhand der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse erfolgt in Abhängigkeit von der angewendeten Therapie sowie Ihrem individuellen Versicherungsvertrag:
Traditionelle chinesische Medizin: Private Krankenkassen sowie Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren übernehmen in der Regel die Behandlungskosten.
Psychotherapie: Die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse sollte vor Therapiebeginn geklärt werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Sonderfällen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens die Behandlungskosten. Gern berate ich Sie hierzu.